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Grüne Versicherungskarte für Kfz

Grüne Versicherungskarte: Das müssen Fahrzeuglenker wissen

Wozu brauche ich eine grüne Versicherungskarte? Muss ich sie immer mitführen, wenn ich im Ausland mit dem eigenen Pkw unterwegs bin? Was mache ich, wenn ich sie vergessen habe? Immer wieder erreichen uns Anfragen von verunsicherten Auto- und Motorradfahrern, die über den Zweck und die Details der Grünen Versicherungskarte Bescheid wissen möchten. Schließlich erscheint das Mitführen einer solchen Bescheinigung in Zeiten von Digitaler Vignette und den Vereinfachungen bei Autoreisen als etwas Antiquiertes. Doch leider geht es oft nicht ohne diese Karte, die in Wirklichkeit ein Stück Papier ist.

Grüne Versicherungskarte

Was ist eine Grüne Versicherungskarte?

Es handelt sich dabei um eine Bestätigung für eine Reise in das europäische Ausland sowie in den Mittelmeerraum, dass das eigene Auto ausreichend versichert ist. Die offizielle Bezeichnung dafür lautet „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. So nennt das natürlich kein Mensch, stattdessen ist immer von der Grünen Versicherungskarte die Rede. Das kommt daher, dass das Papier, auf dem diese Versicherungsbestätigung für Auslandreisen aufgedruckt wird, traditionell grün ist. Ab dem Sommer 2020 kann diese Bestätigung aber selbst ausgedruckt werden – auch auf weißem Papier.

Wann brauche ich diese Versicherungsbestätigung?

Bei jeder Reise ins Ausland mit dem Auto ist es empfehlenswert, eine solche Karte mitzuführen. In den EU-Ländern ist das eine Sicherheitsmaßnahme, in etlichen anderen Ländern sogar ein Muss. Wir raten aber dringend dazu, die Karte auf jeden Fall bei jeder Reise im Ausland dabei zu haben – das kann Probleme mit Behörden oder bei Schäden bzw. Unfällen vermeiden.

Für welche Länder brauche ich die Grüne Versicherungskarte?

In den meisten europäischen Ländern (speziell innerhalb der EU) sollte eigentlich das österreichische Kfz-Kennzeichen alleine als Beweis ausreichen, dass für dieses Auto eine Haftpflichtversicherung besteht. Dennoch ist es ratsam, bei allen Auslandsreisen eine solche mitzuführen. Das erleichtert den Umgang mit Behörden, beispielsweise nach einem Auffahrunfall oder bei Kontrollen. Außerdem werden Autofahrer in einigen Ländern wie Tschechien, Serbien (seit 2012 offiziell keine Kartenpflicht mehr) oder Italien trotz der bestehenden Regelungen gerne auf diese grüne Karte angesprochen.

In folgenden Ländern ist das Mitführen der Bestätigung auf jeden Fall verpflichtend:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Montenegro
  • Moldawien
  • Russland
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland

Wo bekomme ich die Grüne Versicherungskarte?

Die Karte wird vom Versicherungsunternehmen, bei dem die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde, ausgestellt. Darauf ist auch der Geltungszeitraum ersichtlich, für den diese Bescheinigung gilt. Meist wird die Karte automatisch nach Abschluss der Versicherung ausgestellt, bisweilen muss sie aber extra angefordert werden. Sollte jemand eine Ausstellung wünschen, kann die Bestätigung ab Juli 2020 auch digital angefordert und daheim ausgedruckt werden. Das kann vor allem interessant sein, wenn man kurzfristig eine Reise plant und bemerkt, dass man keine Grüne Versicherungskarte besitzt (oder sie verlegt hat).

Was mache ich, wenn ich die Grüne Versicherungskarte vergessen habe?

Und schon ist es passiert: Man fährt mit dem eigenen Fahrzeug in ein Land wie Montenegro und merkt plötzlich, dass man die Grüne Karte daheim vergessen hat. Was nun? Umkehren und den Urlaub sausen lassen kommt wohl kaum in Frage. Bei der Einreise in Länder, in denen die Karte immer mitzuführen ist (etwa Albanien, siehe oben), sollte eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Damit ist man abgesichert, falls etwas passiert. Sollte man in Ländern, für die es eigentlich keine Mitnahmepflicht in den meisten europäischen Ländern besteht, danach gefragt werden, am besten die Versicherungspolizze der bestehenden Haftpflichtversicherung vorweisen.

Was ist die „große Grüne Karte“?

Prinzipiell versteht man unter der Grünen Versicherungskarte die kleinere Variante, die für Länder in Europa und in den Anrainerstaaten des Mittelmeers ausreicht, also wie oben erwähnt etwa für Albanien oder Bosnien-Herzegowina. Doch wer in bestimmte Länder fahren möchte, braucht die „Große Grüne Versicherungskarte“. Diese ist kostenpflichtig und es wird für die Dauer der Reise in diese Gebiete auch eine höhere Versicherungsprämie fällig. So können beispielsweise 5 Prozent der Jahresprämie extra verlangt werden. Um diese Länder geht es:

  • nicht-europäischer Teil der Türkei
  • nicht-europäischer Teil von Russland
  • Marokko
  • Tunesien
  • Israel
  • Aserbeidschan

Was ist eine Grenzversicherung?

Bei der Einreise in manche Länder muss eine Versicherung vor Ort abgeschlossen werden – es handelt sich um eine verpflichtende Haftpflichtversicherung, die Deckungssummen sind allerdings meist sehr niedrig. Zu diesen Ländern gehören unter anderem der Kosovo, Georgien und Armenien. In bestimmten Ländern kann auch statt der Großen Karte eine Versicherung an der Grenze abgeschlossen werden.

Worauf sollte bei der Grünen Versicherungskarte geachtet werden?

  • Für welche Zeitraum gilt die Bescheinigung? Der korrekte Geltungszeitraum muss auf der Karte angegeben sein. Sollte die Karte abgelaufen sein, muss eine neue beantragt werden.
  • Achten Sie darauf, dass Sie die sogenannte große Karte nicht mit der kleinen Karte verwechseln – wie oben beschrieben, braucht man für manche Länder wie etwa die nicht-europäischen Gebiete der Türkei oder von Russland die große Version.

Tipps und Tricks für die Grüne Versicherungskarte

  • Leider gibt es die Grüne Versicherungskarte noch nicht in Scheckkarten-Format oder gar in elektronischer Form. Stattdessen muss die Bestätigung in Papierform mitgeführt werden – achten Sie darauf, dass diese in gutem Zustand und gut leserlich ist.
  • Auf der Grünen Karte nachsehen, für welche Länder sie gilt – so werden Missverständnisse vermieden.
  • Selbst wenn Autofahrer für Länder wie Italien oder Tschechien prinzipiell keine Grüne Karte brauchen sollten, ist es ratsam, eine solche mitzuführen. Immer wieder berichten Autofahrer und Autoklubs über Schikanen der Behörden, wenn die Karte nicht vorgezeigt werden kann.
  • Achtung bei der Fahrt durch Bosnien-Herzegowina, beispielsweise bei einem Urlaub im südlichen Teil von Dalmatien (Dubrovnik): Es wird bisweilen kontrolliert, ob eine grüne Versicherungskarte mitgeführt wird. Ist das nicht der Fall, muss eine Versicherung vor Ort abgeschlossen werden.
  • Empfehlenswert ist außerdem das Mitführen eines internationalen Unfallberichts. Nach einem Schadensfall oder einem Unfall ist es im Ausland empfehlenswert, alle Fakten genau zu notieren und nach Möglichkeit auch zu fotografieren.
  • Bei einem Schaden oder Unfall im Ausland ist es empfehlenswert, die Polizei zu verständigen und nichts „privat“ zu regeln – sonst könnte es zu empfindlichen Forderungen kommen. Das gilt natürlich im Speziellen für Unfälle mit Personenbeteiligung.

Versicherung für Autoreisen empfehlenswert

Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, schließt für die Auslandsreise mit dem eigenen Fahrzeug eine Reisekaskoversicherung ab – je nach Variante kann diese für Europa oder auch für andere Regionen gelten. Damit ist man nicht nur mit einer Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern hat eine Vollkaskoversicherung.